derzeit nur in Wolfsburg: Verstoß gegen hier geltende Corona-Maskenpflicht in Geschäften, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bussen, Taxen und öffentlichen Gebäuden |
50 |
betroffene Person |
Missachtung des Gebots der Reduzierung physischer Kontakte |
50 – 400 € |
jede beteiligte Person |
verbotswidriger Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäusern, Kulturzentren und ähnlichen Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spezialmärkten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, jeweils sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden, Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie die Straßenprostitution, öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Indoor-Spielplätzen, Kletterhallen und ähnlichen Einrichtungen |
3.000 – 10.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… verbotswidriger Besuch einer solchen Einrichtung |
150 – 400 € |
Besucher |
verbotswidriger Betrieb einer Beherbergungsstätten zu touristischen Zwecken |
3.000 – 10.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Durchführung von nicht gestatteten Zusammenkünften, Veranstaltung oder Versammlungen in Vereinsräumen, Sport- und Freizeiteinrichtungen |
1.000 – 5.000 € |
Veranstalter |
… verbotswidrige Teilnahme |
150 – 400 € |
Teilnehmer |
verbotswidrige Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung |
1.000 – 5.000 € |
Veranstalter |
… verbotswidrige Teilnahme |
150 – 400 € |
Teilnehmer |
verbotswidrige Durchführung einer Großveranstaltung |
3.000 – 10.000 € |
Veranstalter |
… verbotswidrige Teilnahme |
150 – 400 € |
Teilnehmer |
Nichteinhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum |
150 € |
jede beteiligte Person |
Missachtung der Beschränkung auf zwei Personen oder des Abstandsgebots |
200 – 400 € |
jede beteiligte Person |
unzulässiger Besuch in Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen, Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen des betreuten Wohnens |
200 – 400 € |
Besucher |
verbotswidriger Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege |
1.000 bis 3.000 |
Inhaber, Geschäftsführung |
Wahrnehmung der Notbetreuung ohne Vorliegen der Voraussetzungen |
200 – 400 € |
Personensorgeberechtigte Person |
verbotswidrige Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen und unterstützenden Wohnformen |
1.000 bis 3.000 |
Inhaber, Geschäftsführung |
Besuch oder Betreten zu anderen Zwecken als zur Heilung und Pflege in Heimen und unterstützenden Wohnformen |
200 – 400 € |
Besucher |
generelle Missachtung des Absonderungsgebots in häusliche Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland |
500 – 10.000 € |
Reisender |
Missachtung der direkten Fahrt zur Wohnung oder Unterkunft oder des Aufenthaltsgebots |
150 bis 3.000 |
Reisender |
Empfang von Besuch durch Personen, die nicht zum Hausstand gehören |
300 – 5.000 € |
Reisender |
fehlende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde |
150 – 2.000 € |
Reisender |
unrichtige oder fehlende schriftliche Bestätigung |
2.000 – 10.000 € |
Leitung |
Nichtmitführen einer schriftlichen Bestätigung |
150 € |
Reisender |
Nichtanzeige der Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Behörde oder fehlende Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen |
5.000 – 10.000 € |
Arbeitgeber |
Nichtverlassen des Landes auf unmittelbarem Weg |
150 – 3.000 € |
Durchreisender |
verbotswidriger Betrieb von Restaurationsbetrieben |
4.000 – 10.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… verbotswidriger Besuch |
150 € |
Besucher |
fehlende Sicherstellung des Mindestabstandes in zulässig geöffneten Restaurationsbetrieben |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
Missachtung des Mindestabstandes beim Verzehr von Speisen oder Getränken |
150 € |
jede beteiligte Person |
fehlende Sicherstellung des Mindestabstandes |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
fehlende Hygienevorkehrungen oder Unterschreitung des Mindestabstandes |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
Erbringen untersagter Dienstleistungen |
2.000 – 5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung, Dienstleister |
Missachtung des Verbots der Beförderung von Personen zu den niedersächsichen Inseln |
500 – 1.000 € |
Dienstleister |
fehlende Sicherstellung der Abstandsregelungen oder fehlende Zutritts- oder Hygienevorkehrungen in Verkaufsstellen, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… fehlende oder mangelhafte Zutrittsvorkehrungen an Haupteingängen oder fehlende Sicherstellung der Abstandsregelungen |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Angebot von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
fehlende oder mangelhafte Sicherstellung, Einhaltung oder Überprüfung der Hygieneregeln in landwirtschaftlichen Betrieben, die Angestellte in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften unterbringen |
1.000 – 3.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
Missachtung des Betretungsverbots in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung |
1.000 – 3.000 € |
Träger |
… Betetrungsverbot als Besucher missachtet |
150 € |
Besucher |
fehlende Sicherstellung der Abstands- oder Hygieneregelungen |
1.000 – 3.000 € |
Träger |